Ab dem 23. Dezember 2020 tritt eine Neuregelung zur Maklerprovision in Kraft. Was das für den Immobilienverkauf bedeutet, wie Sie davon sowohl als Käufer, als auch als Verkäufer betroffen sind und wie der aktuelle Stand bei Vermietungen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Maklerprovision: Wer zahlt ab 2020 beim Verkauf einer Immobilie?
Im August 2019 einigte sich die Große Koalition auf eine neue Regelung über die Maklercourtage. Ende diesen Jahres tritt sie offiziell in Kraft.
Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ sieht kein reines Bestellerprinzip wie bei Vermietungen vor, verhindert aber, dass Käufer die gesamte Maklerprovision zahlen.
Das neue Gesetz wurde im Mai diesen Jahres vom Bundestag abgenommen und tritt ab dem 23.12.2020 in Kraft. Aktuell herrscht eine Übergangszeit, in der offiziell noch das alte Gesetz gilt, sich alle Beteiligten aber bereits auf die Neuerung einstellen können.
Ab dem 23.12.2020 gibt es also drei Varianten, die Regeln, wer die Maklerprovision zahlt:
- Provision wird von Verkäufer und Käufer je zur Hälfte getragen: Nach § 656 BGB ist eine sogenannte Doppelprovision möglich. Das heißt nicht, dass der Immobilienmakler doppelt so viel Provision bekommt, sondern, dass er gemeinsam mit dem Verkäufer und Käufer einen Vertrag abschließt, wonach beide eine Provision in gleicher Höhe an den Makler zahlen. Summiert ergibt sich für den Makler dann seine übliche Provision. Diese Variante wird ab Ende des Jahres der Regelfall sein.
- Verkäufer zahlt die ganze Provision und holt sich die Hälfte beim Käufer wieder: Nach § 656d BGB ist es auch möglich, dass der Verkäufer zunächst die gesamte Provision an den Makler zahlt und sich später, nach erfolgreichem Abschluss einen Teil des Geldes vom Käufer zurück. Der Verkäufer kann maximal 50 Prozent der Provision an den Käufer übertragen. Es ist nicht zugelassen, dass der Käufer mehr als die Hälfte trägt, der Verkäufer könnte jedoch auch einen größeren Anteil der Maklercourtage zahlen.
- Eine Partei zahlt die ganze Maklerprovision: Ja, es ist auch möglich, dass eine der beiden Parteien, sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer, die Maklerprovision in voller Höhe tragen. Entweder vereinbart der Verkäufer mit dem Makler einfach eine Innenprovision, das bedeutet, er zahlt den Gesamtbetrag alleine oder der Käufer erteilt unabhängig einen provisionspflichtigen Suchauftrag bei einem Makler und übernimmt dann die Außenprovision.
Maklerprovision: Wer zahlt seit Bestellerprinzip bei einer Vermietung?
Geht es um das Vermieten einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, gibt es schon seit 2015 eine Regelung, welche die Maklerprovision regelt und bis heute Gültigkeit hat.
Das sogenannte Bestellerprinzip, kommt den Mietern zugute. Es besagt, dass sie eine Wohnung ohne gesetzliche Gebühren anmieten können und die Maklerprovision von Besteller des Immobilienmarktes (normalerweise der Vermieter) getragen werden muss.
So umgehen Sie die Maklerprovision als Verkäufer vollständig
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- Geringer Aufwand: Im Gegensatz zu einem Verkauf über einen Makler, sind hier keine unzähligen Besichtigungen nötig.
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?
Bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, darf die Maklerprovision maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer entsprechen. Laut Bestellerprinzip ist diese vom Auftraggeber, also meist vom Vermieter zu zahlen.
Beim Verkauf von Immobilien werden sich Käufer und Verkäufer sich ab dem 23.12.2020 die Maklerprovision im Regelfall teilen. Dabei orientieren sie sich am marktüblichen Wert.
In Bayern beträgt die übliche Maklerprovision aktuell 3,56 Prozent des Immobilienpreises. Demnach müssten Verkäufer und Käufer in Zukunft jeweils 1,78 Prozent tragen.
Wann ist eine Maklerprovision ungültig?
Eine Maklerprovision ist normalerweise dann ungültig, wenn eines der folgenden Dinge zutrifft:
- Maklervertrag wurde nicht abgeschlossen
- Maklervertrag ist aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam
- Makler hat keine Maklertätigkeit erbracht
- Es wurde kein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen
- Es war nicht die Maklertätigkeit, die zu Vertragsabschluss geführt hat
Maklerprovision verhandelt – geht das?
Theoretisch ist eine Verhandlung der Maklerprovision immer zulässig, allerdings auch nur selten erfolgversprechend.
Im Gegensatz zum Regelfall, haben Sie als Verkäufer dann die Chance, eine niedrigere Provision mit dem Makler auszuhandeln, wenn Ihr Objekt besonders leicht zu vermitteln ist und sich argumentieren lässt, dass der Makler weniger Arbeit als sonst hat.
Als Käufer ist die Situation genau gegensätzlich. Sollte die Immobilie besonders schwer zu vermitteln sein, haben Sie die Chance, die Provision hier zu Ihren Gunsten zu drücken.
Fazit
Das neue Gesetz über die Maklerprovision tritt zwar erst Ende des Jahres in Kraft, doch schon jetzt bereiten sich alle Beteiligten darauf vor. Die Regelung schützt vor allem Käufer, denn diese müssen die Provision dann nicht mehr alleine tragen. Im Normalfall teilen sich Verkäufer und Käufer demnächst die Provision.
Möchten Sie sich als Verkäufer die Maklerprovision weiterhin sparen, können Sie Ihre Immobilie auch ganz einfach und kostenlos an Wirkaufenjedewohnung.de verkaufen. Wir beraten Sie gerne in einem Telefon-Gespräch.